Schluss mit dem Lagerdenken: Entscheidend ist nicht Ost oder West, sondern welche Lösung unserem Landkreis wirklich nutzt
Die Debatte über die B74neu wird seit Jahrzehnten mit großer Leidenschaft geführt und viel zu oft mit fertigen Etiketten. Wer für die Ortsumfahrung ist, gilt schnell als Betonfreund. Wer sie ablehnt, als Fortschrittsverweigerer. Straße oder Natur. Wirtschaft oder Umweltschutz. Ost oder West.
Die Wirklichkeit ist komplizierter und die Menschen haben eine bessere Debatte verdient.
Die Anwohner der heutigen B74 wollen weniger Lärm, weniger Schwerverkehr und mehr Sicherheit. Unternehmen, Handwerker und Pendler brauchen verlässliche Verkehrswege. Landwirtschaftliche Betriebe dürfen nicht behandelt werden, als seien ihre Flächen beliebig verfügbar. Und die Hammeniederung mit ihren Moor- und Schutzgebieten lässt sich nicht einfach einige Kilometer weiter neu errichten.
Diese Interessen gegeneinander auszuspielen, ist einfach. Sie miteinander zu vereinbaren, ist Politik.
Unsere Position ist deshalb klar:
Wir wollen eine spürbare Entlastung. Aber wir wollen ein bestehendes Problem nicht dadurch lösen, dass wir an anderer Stelle ein neues schaffen.
Eine neue Straße ist kein Selbstzweck. Sie muss sich an ihrem tatsächlichen Nutzen messen lassen.
Mehr als 30 Jahre Planung sind noch kein Argument
Die Geschichte der B74neu reicht bis 1992 zurück. Zwischen 1997 und 1999 wurden in einem Raumordnungsverfahren zehn Varianten untersucht. 2015 wurde schließlich die Ostvariante als Linienführung bestimmt. Gleichzeitig verlangte der Bund aber einen erneuten Alternativenvergleich mit aktuellen Verkehrsdaten und neuen Erkenntnissen zum Natur- und Gebietsschutz.
Das Projekt befindet sich weiterhin im „Vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans 2030. Derzeit untersucht die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Varianten weiter. Die Vorstellung einer Vorzugsvariante ist nach aktuellem Stand für den Jahreswechsel 2026/2027 vorgesehen.
Nach mehr als drei Jahrzehnten muss allerdings eines erlaubt sein: Alles noch einmal an der heutigen Wirklichkeit zu messen.
Denn dass bereits viel Zeit und Geld in ein Projekt geflossen sind, ist kein ausreichender Grund, noch mehr Zeit und Geld zu investieren. Eine jahrzehntealte Planung muss sich auch 2026 noch rechnen, verkehrlich funktionieren und rechtlich sowie ökologisch vertretbar sein.
Entlastung muss man messen können
Der Sinn einer Ortsumfahrung ist zunächst überzeugend: Ritterhude und Scharmbeckstotel sollen vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Und die offiziellen Verkehrsprognosen zeigen tatsächlich erhebliche Entlastungsmöglichkeiten.
Nach den bisherigen Berechnungen könnte die Westvariante die Ortsdurchfahrten teilweise um bis zu 11.000 Fahrzeuge täglich entlasten. Für die Ostvariante werden in Scharmbeckstotel etwa 8.000 bis 9.000 Fahrzeuge weniger pro Tag prognostiziert. Die Ostvariante würde dafür die L151 und damit den Ritterhuder Ortskern stärker entlasten.
Genau deshalb darf man nicht nur fragen: Wie viel Verkehr verschwindet?
Man muss ebenso fragen: Wo taucht er anschließend wieder auf?
Das zeigt die K43 besonders eindrucksvoll. Für 2035 werden dort ohne Ortsumfahrung rund 10.600 Fahrzeuge täglich prognostiziert. Mit der Ostvariante könnten es etwa 20.900 werden, mit der Westvariante dagegen ungefähr 7.500.
Das sind keine abstrakten Zahlen. Hinter ihnen stehen Menschen, Häuser, Schlafzimmer, Schulwege und Grundstücke.
Eine Belastung wird nicht kleiner, indem man sie lediglich vor eine andere Haustür verschiebt. Ost und West haben beide ihren Preis
Die Ostvariante besitzt verkehrliche Vorteile. Ihr großes Problem liegt jedoch im Natur- und Gebietsschutz. Nach den vorliegenden Untersuchungen wären europäisch geschützte Gebiete betroffen, darunter die Hammeniederung sowie Bereiche von FFH- und Vogelschutzgebieten. Die Straßenbauverwaltung hat erhebliche Beeinträchtigungen festgestellt. Deshalb sind weitere naturschutzrechtliche Prüfungen erforderlich.
Das sollte man weder dramatisieren noch kleinreden.
Naturschutz ist keine Ideologie, wenn geltendes Recht und wertvolle Lebensräume betroffen sind.
Wer Eigentumsrechte und Rechtsstaatlichkeit ernst nimmt, sollte auch Naturschutzrecht ernst nehmen. Die Westvariante vermeidet einige dieser Konflikte, schafft dafür aber andere. Wohnbereiche, landwirtschaftliche Flächen, Grundstücke und gewachsene Wegebeziehungen würden stärker berührt.
Deshalb gibt es bislang eben keine einfache Lösung. Und genau deshalb wäre es falsch, sich heute aus parteipolitischer Gewohnheit auf eine Variante festzulegen und anschließend nur noch Argumente dafür zu sammeln.
Anwohner können nicht weitere zehn oder fünfzehn Jahre warten
Hier liegt für uns ein besonders wichtiger Punkt. Selbst wenn irgendwann eine neue B74 gebaut wird, können bis dahin noch viele Jahre vergehen. Für jemanden, der heute täglich mit Lärm und Schwerverkehr vor seinem Haus lebt, ist das keine zufriedenstellende Antwort.
Deshalb brauchen wir zwei Wege gleichzeitig: Eine langfristig tragfähige Entscheidung über die B74 und kurzfristige Verbesserungen an der bestehenden Strecke.
Dazu gehören beispielsweise wirksamer Lärmschutz, sichere Querungen, die Entschärfung von Gefahrenstellen, konsequente Kontrollen, intelligente Verkehrssteuerung und dort, wo es nachweislich hilft, auch eine Überprüfung bestehender Geschwindigkeitsregelungen. Auch Gegner der B74neu haben hierzu konkrete Vorschläge erarbeitet. Man muss ihre Forderung nach einem vollständigen Projektstopp nicht teilen, um anzuerkennen, dass einige kurzfristige Maßnahmen sinnvoll sein können.
Wer für die B74neu ist, darf die heutigen Probleme nicht bis zu einem möglichen Baubeginn vertagen. Wer gegen die B74neu ist, muss erklären, wie er die Menschen stattdessen wirksam entlasten will.
Ingo Wendelken
Das wäre eine faire Debatte.
Landwirtschaft ist keine Restfläche
Bei der B74 wird viel über Verkehr und Naturschutz gesprochen. Zu wenig wird darüber gesprochen, was eine neue Trasse für unsere Landwirtschaft bedeutet. Acker und Grünland sind keine weißen Flächen auf einer Planungskarte.
Dahinter stehen Familien, Eigentum, Pachtverträge, Hofstrukturen, Viehhaltung, Arbeitswege und Investitionen über Generationen. Beide untersuchten Varianten würden landwirtschaftliche Flächen beanspruchen. Deshalb darf eine Bewertung nicht bei der Zahl verlorener Hektar enden.
Fünf Hektar können für einen Betrieb verkraftbar sein und für einen anderen die gesamte Bewirtschaftung verändern. Unser Maßstab lautet deshalb:
So wenig Flächenverbrauch und Zerschneidung wie möglich.
Und wo Eingriffe unvermeidbar sind, müssen die Auswirkungen auf den einzelnen Betrieb betrachtet und Betroffene frühzeitig und fair einbezogen werden. Landwirtschaft darf nicht zum billigsten Flächenlieferanten für Infrastruktur werden.
Natur schützen heißt Heimat bewahren
Hamme, Hammeniederung, Moore und Grünland sind mehr als farbige Flächen in einem Umweltgutachten. Sie gehören zur Identität unseres Landkreises. Diese Landschaft ist über lange Zeit entstanden und Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. Deshalb ist es richtig, besonders schwerwiegende Eingriffe sorgfältig zu untersuchen. Aber auch hier braucht es Augenmaß.
Naturschutz darf nicht bedeuten, grundsätzlich jede Veränderung zu verhindern. Und Infrastrukturpolitik darf nicht bedeuten, Natur grundsätzlich für nachrangig zu erklären.
Je wertvoller und unwiederbringlicher ein Naturraum ist, desto besser muss ein Eingriff begründet sein. Denn eine Straße kann man anders planen. Eine jahrhundertealte Moor- und Niederungslandschaft kann man nicht einfach neu bauen.
Eine starke Wirtschaft braucht gute Infrastruktur
Genauso falsch wäre es, Straßen grundsätzlich zum Problem zu erklären. Der Landkreis Osterholz liegt unmittelbar neben Bremen. Pendler, Handwerk, Mittelstand, Landwirtschaft und Logistik sind auf funktionierende Verkehrswege angewiesen.
Eine leistungsfähige Verbindung kann Fahrzeiten verkürzen, Ortsdurchfahrten entlasten und die Erreichbarkeit unseres Wirtschaftsstandortes verbessern. Gleichzeitig lassen sich die Auswirkungen auf einzelne Unternehmen und den örtlichen Einzelhandel nicht pauschal vorhersagen. Deshalb gilt auch hier:
Wirtschaft braucht Infrastruktur, aber nicht automatisch jede Straße.
Entscheidend ist, ob der konkrete Nutzen die Folgen rechtfertigt.
Und am Ende muss jemand die Rechnung bezahlen
Auch die Kosten gehören vollständig auf den Tisch. Straßenbau bedeutet nicht nur Asphalt. Brücken, Knotenpunkte, schwieriger Baugrund, Lärmschutz, Ausgleichsflächen und Naturschutzmaßnahmen können erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.
Und der Satz „Das bezahlt der Bund“ überzeugt uns nicht. Der Bund besitzt kein eigenes Geld. Es ist das Geld der Bürger. Deshalb muss auch bei einem Bundesprojekt die einfache Frage erlaubt sein:
Ist der tatsächliche Nutzen groß genug, um Kosten und Folgen zu rechtfertigen?
Was kann ein Landrat überhaupt tun?
Auch hier sollten wir den Menschen nichts versprechen, was kommunalpolitisch gar nicht entschieden werden kann.
Der Landrat entscheidet nicht über den Bau einer Bundesstraße. Auch der Kreistag entscheidet das nicht.
Der grundsätzliche Planungsauftrag liegt auf Bundesebene. Die Landesbehörde führt den Alternativenvergleich durch, weitere Planungs- und Genehmigungsverfahren folgen. Aber daraus folgt keineswegs, dass ein Landrat bedeutungslos wäre.
Im Gegenteil. Er muss die Interessen unseres Landkreises bündeln, Informationen transparent machen und gegenüber Hannover und Berlin hartnäckig vertreten, was die Menschen vor Ort brauchen und welche Belastungen für unsere Region vertretbar sind.
Ein Landrat sollte dabei weder Lobbyist für eine Straße noch ihr ideologischer Gegner sein.
Er sollte Interessenvertreter seines Landkreises sein. Bevor wir entscheiden, wollen wir acht Antworten
Wenn die Vorzugsvariante Ende 2026 beziehungsweise Anfang 2027 vorgestellt wird, wollen wir deshalb nachvollziehbar wissen:
- Wie viele Menschen werden tatsächlich entlastet?
- Wo entstehen neue Belastungen?
- Wie verändert sich der Schwerverkehr?
- Welche Häuser und Grundstücke sind betroffen?
- Welche landwirtschaftlichen Betriebe und Flächen sind betroffen?
- Welche Natur- und Schutzgebiete werden beeinträchtigt?
- Was kostet die jeweilige Lösung einschließlich aller Folgekosten?
- Welche Verbesserungen können unabhängig vom Neubau sofort umgesetzt werden?
Erst dann kommt die entscheidende Frage: Ist der Nutzen groß genug, um die Nachteile zu rechtfertigen?
Das ist keine Unentschlossenheit. Es ist verantwortliches Entscheiden nach vorher festgelegten Maßstäben.
Unser Standpunkt
Wir wollen eine spürbare Entlastung der Anwohner.
Wir wollen leistungsfähige Verkehrswege für Wirtschaft, Handwerk und Pendler.
Wir wollen Landwirtschaft, Eigentum und gewachsene Strukturen schützen.
Und wir wollen Hammeniederung, Moore und wertvolle Natur bewahren.
Das sind keine Gegensätze. Das ist die Aufgabe guter Politik.
Deshalb sagen wir weder: B74neu um jeden Preis. Noch: B74neu auf keinen Fall.
Eine Ostvariante darf nicht aus jahrzehntelanger Gewohnheit gebaut werden, wenn ihre Eingriffe am Ende nicht vertretbar sind. Eine Westvariante darf ebenso wenig zur einfachen Ersatzlösung erklärt werden, wenn dafür andere Anwohner, Eigentümer oder landwirtschaftliche Betriebe unverhältnismäßig belastet werden.
Unser Maßstab ist einfacher:
Entlastung muss nachweisbar sein. Eingriffe müssen begründet werden. Kosten müssen ehrlich benannt werden. Und Belastungen dürfen nicht einfach an andere weitergereicht werden.
Claus Tietjen
Nach mehr als 30 Jahren Planung haben die Menschen ein Recht auf eine Entscheidung. Aber sie haben auch ein Recht auf die richtige Entscheidung. Fakten auf den Tisch. Menschen anhören. Vernünftig entscheiden. Und wenn entschieden ist: handeln.
WEGBEREITER: frei denken. vernünftig entscheiden. verantwortlich handeln.
Quellen:
Osterholzer Anzeiger, 20. Mai 2026 – Sofortmaßnahmen an der bestehenden B74. Aktuell und wichtig als Gegencheck zur reinen Neubaufrage: 15 Forderungen von Betroffenen zu Lärm, Sicherheit, Geschwindigkeit und Verkehrslenkung. Betroffene erarbeiten Sofortmaßnahmen für die B74 ([Anzeiger Verlag][6])
NLStBV – Projektübersicht B74 Ortsumfahrung Ritterhude. Beste Quelle für Historie, Linienbestimmung 2015, Planungsauftrag und aktuellen Projektstand. B74 Ortsumfahrung Ritterhude – Projektübersicht ([Niedersachsen Straßenbau][9])
NLStBV, 26. März 2026 – aktueller Zeitplan. Wichtigste aktuelle Quelle: Vorzugsvariante verschoben auf Jahreswechsel 2026/2027, zusätzliche Untersuchungen im FFH-Gebiet Reithbruch. Aktueller Planungsstand März 2026 ([Niedersachsen Straßenbau][10])
NLStBV – Verkehr und ÖPNV. Für mich eine der wichtigsten Quellen überhaupt: konkrete Verkehrsprognosen für Ost und West, Ortsentlastung, K43, Schwerverkehr sowie Push-/Pull-Effekte. B74 – Verkehr und ÖPNV ([Niedersachsen Straßenbau][2])
NLStBV – Planungen und Natura 2000. Hier steht schwarz auf weiß, dass bei der Ostvariante erhebliche Beeinträchtigungen geschützter Gebiete festgestellt wurden und deshalb Ausnahmeprüfungen notwendig sind. B74 – Planungsfragen und Natura 2000 ([Niedersachsen Straßenbau][3])
NLStBV – Umwelt. Wesentlich für Moorböden, Hochwasserschutz, Landwirtschaft, Flächenverbrauch und die Beteiligung der Landwirtschaftskammer. B74 – Umwelt und Landwirtschaft ([Niedersachsen Straßenbau][7])
NLStBV – Wirtschaftlichkeit. Entscheidend gegen das Argument, die alten Kosten seien noch belastbar: Kosten werden fortgeschrieben und das aktuelle Nutzen-Kosten-Verhältnis wird im Alternativenvergleich neu ermittelt. B74 – Kosten und Wirtschaftlichkeit ([Niedersachsen Straßenbau][5])
NLStBV – Wirtschaft. Gute Quelle zur Frage, was die Straße Unternehmen, Logistik und Tourismus tatsächlich bringen könnte – und was bislang gerade nicht seriös beziffert werden kann. B74 – Auswirkungen auf Wirtschaft und Logistik ([Niedersachsen Straßenbau][4])
NLStBV – Zuständigkeit und Entscheidung. Hier wird erläutert, weshalb ein kommunales Bürgerbegehren das Projekt nicht stoppen kann und warum der Planungsauftrag vom Bundestag kommt. B74 – Zuständigkeit und Entscheidung ([Niedersachsen Straßenbau][8])
Osterholzer Anzeiger – Podiumsdiskussion 2021. Besonders wertvoll für die Parteipositionen: CDU und FDP damals pro B74neu, Grüne und Linke dagegen, SPD für Neubewertung. Die Quelle ist älter, aber journalistisch unabhängig und zeigt die Ausgangslage sehr sauber. Geteilte Parteipositionen zur B74neu ([Anzeiger Verlag][1])

Zwei Punkte werden in der politischen Debatte häufig zu einfach dargestellt
Erstens: Die Neubaugegner haben recht damit, dass die Straße Verkehr anzieht bzw. Verkehrsströme verändert. Das bestreitet inzwischen nicht einmal das Verkehrsmodell. Die NLStBV modelliert ausdrücklich einen „Pull-Effekt“: Eine leistungsfähigere Verbindung wird attraktiver. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass dadurch die Ortsentlastung aufgehoben wird. Im Gegenteil prognostiziert dasselbe Modell erhebliche Entlastungen in Ritterhude und Scharmbeckstotel. Beides kann gleichzeitig wahr sein.
Zweitens: Die Befürworter haben recht damit, dass eine Umgehung die Ortslagen tatsächlich entlasten kann. Aber die Belastung verschwindet nicht einfach. Besonders drastisch zeigt das die K43: Bei der Ostvariante prognostiziert die Behörde dort für 2035 einen Anstieg von rund 10.600 auf 20.900 Fahrzeuge täglich; bei der Westvariante dagegen einen Rückgang auf rund 7.500. Genau deshalb ist „Entlastung“ ohne Angabe des Ortes ein politisch zu einfacher Begriff.
Und Landwirtschaft?
Hier haben weder reine Straßenbefürworter noch reine Naturschützer ein Monopol auf das bessere Argument. Beide Varianten beanspruchen landwirtschaftliche Flächen. Die Landwirtschaftskammer erhebt deshalb bereits Daten zu den betroffenen Betrieben; auch Erreichbarkeit und Bewirtschaftung der Flächen sollen berücksichtigt werden. Für mich ist das ein Punkt, der in der bisherigen Parteidebatte deutlich zu wenig Gewicht bekommt.
Und Wirtschaft?
Auch hier sind beide Extreme falsch. Die Behörde erwartet durch kürzere Reisezeiten grundsätzlich Vorteile für Logistik, Tourismus und Unternehmen. Gleichzeitig sagt sie ausdrücklich, dass sich die Auswirkungen auf einzelne Betriebe und den lokalen Einzelhandel nicht pauschal bestimmen lassen. Wer also behauptet, die B74neu werde automatisch zum großen Wirtschaftsboom, geht über die verfügbaren Erkenntnisse hinaus.
Was daraus für eine pragmatische Position folgt
Sachlich am belastbarsten erscheint mir derzeit weder das bedingungslose „Bauen!“ noch das bedingungslose „Stoppen!“.
Eine gute Position müsste bereits vor Bekanntgabe der Vorzugsvariante klare Kriterien festlegen:
1. tatsächliche Entlastung der heutigen Anwohner, 2. keine unverhältnismäßige neue Belastung anderer Wohngebiete, 3. vertretbarer Eingriff in Natur und Natura-2000-Gebiete, 4. Schutz landwirtschaftlicher Betriebe und Eigentum, 5. nachgewiesener wirtschaftlicher Nutzen und 6. aktuelle, nicht historische Kosten.
Und zusätzlich sollte man etwas tun, worin die Projektgegner einen wichtigen Punkt haben: Sofortmaßnahmen an der bestehenden B74 dürfen nicht vom Neubau abhängig gemacht werden. Tempoüberwachung, Lärmschutz, sichere Kreuzungen, Verkehrslenkung und Straßenbelag können teilweise wesentlich früher wirken. Im Mai 2026 wurde dazu bereits ein konkreter 15-Punkte-Katalog von Betroffenen erarbeitet.
Für einen Landratskandidaten ist außerdem entscheidend: Ein Versprechen „Ich baue die B74“ ist genauso unseriös wie „Ich verhindere sie“. Der gesetzliche Planungsauftrag kommt vom Bund; die NLStBV erklärt ausdrücklich, dass der Bundestag das maßgebliche politische Entscheidungsgremium ist. Der Landkreis kann aber sehr wohl Stellung beziehen, Interessen bündeln, eigene Daten einbringen und politischen Druck ausüben.