Natur schützen. Landwirtschaft erhalten. Eigentum respektieren.

Von Claus Tietjen; Landwirt, Landratskandidat & Wegbereiter

Ich bin Landwirt. Für mich ist Natur kein theoretisches Thema und kein Kapitel in einem Parteiprogramm. Ich arbeite jeden Tag mit Boden, Wasser, Pflanzen, Tieren und Wetter. Ich sehe, wann eine Wiese zu nass ist, wann Futter geerntet werden muss, wo Vögel brüten und was passiert, wenn Bewirtschaftung durch immer neue Vorgaben erschwert oder unmöglich gemacht wird.

Deshalb sage ich aus voller Überzeugung:

Wir brauchen Naturschutz. Aber nicht automatisch immer MEHR Naturschutz – wir brauchen BESSEREN Naturschutz.

Einen Naturschutz, der tatsächlich etwas bewirkt. Einen Naturschutz, der wissenschaftliche Erkenntnisse mit der Erfahrung der Menschen verbindet, die unsere Landschaft bewirtschaften. Und einen Naturschutz, der Eigentum, wirtschaftliche Existenz und Generationenverantwortung respektiert.

Osterholz hat nicht zu wenig Naturschutz

Die Zahlen zeigen, wie stark Landwirtschaft und Naturschutz in unserem Landkreis bereits miteinander verflochten sind.

Rund 40.255 Hektar beziehungsweise 61,9 Prozent der Fläche des Landkreises Osterholz werden landwirtschaftlich genutzt. Nach den aktuellen Planungsunterlagen des Landkreises betrifft das ungefähr 1.000 landwirtschaftliche Betriebe. Rund 27.030 Hektar sind Dauergrünland – also mehr als zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche.

Gleichzeitig gehören 10.720 Hektar beziehungsweise 16,5 Prozent des Kreisgebietes zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000. Hinzu kommen 18 Naturschutzgebiete mit insgesamt 7.891 Hektar, 18 Landschaftsschutzgebiete mit 14.409 Hektar, 25 Naturdenkmale und derzeit 1.573 erfasste gesetzlich geschützte Biotope. Diese Schutzkategorien überschneiden sich teilweise und dürfen deshalb nicht einfach addiert werden. Trotzdem zeigen die Zahlen eindeutig: Naturschutz besitzt im Landkreis Osterholz bereits einen sehr hohen Stellenwert.

Deshalb halte ich die Frage „Wie bekommen wir noch mehr Fläche unter Schutz?“ für zu kurz gedacht.

Die bessere Frage lautet:

Was erreichen wir auf den bereits vorhandenen Flächen tatsächlich für Natur und Artenvielfalt?

Erfolg muss sich an Wirkung messen lassen

Mich überzeugt kein Naturschutz allein deshalb, weil hinterher mehr Hektar auf einer Karte eingefärbt sind.

Wenn wir den Kiebitz schützen wollen, muss am Ende der Kiebitz davon profitieren. Wenn wir den Großen Brachvogel erhalten wollen, muss sich sein Bestand stabilisieren. Wenn wir einen Bach verbessern wollen, müssen Wasserqualität und Lebensraum besser werden.

Das klingt selbstverständlich – ist es aber nicht immer.

Natur hält sich nämlich weder an Verwaltungsgrenzen noch an Kalenderdaten.

Ein kaltes Frühjahr ist anders als ein warmes. Eine lange Nässeperiode ist anders als eine Trockenphase. Brutzeiten, Vegetation, Befahrbarkeit und Futterqualität können sich von Jahr zu Jahr erheblich unterscheiden.

Deshalb brauchen wir mehr Ergebnisorientierung und weniger Schema F.

Die Unterwesermarsch zeigt, wie es besser gehen kann

Ein gutes Beispiel liegt direkt vor unserer Haustür.

Das Naturschutzgebiet Unterwesermarsch umfasst rund 633 Hektar, das angrenzende Landschaftsschutzgebiet weitere 955 Hektar. Ab Januar 2027 treten dort zusätzliche Regelungen unter anderem für Düngung, Bodenbearbeitung, Mahd und Beweidung in Kraft. Im Naturschutzgebiet reichen bestimmte Einschränkungen von Mitte März bis Mitte Juni, im Landschaftsschutzgebiet teilweise bis Mitte Mai.

Der Landkreis sagt selbst, dass diese Vorschriften landwirtschaftliche Betriebe vor erhebliche Probleme stellen können, weil sie auf qualitativ gutes Futter und funktionierende Weidewirtschaft angewiesen sind. Auch Wetter und Wasserstände können eine Verschiebung der festgelegten Zeiträume notwendig machen.

Deshalb wurde dort eine Kooperationsklausel geschaffen.

Landwirte können individuelle Betriebskonzepte entwickeln und von einzelnen Regelungen abweichen, wenn das Naturschutzziel auf andere Weise genauso gut erreicht wird.

Genau das ist der richtige Gedanke.

Nicht weniger Schutz.

Besserer Schutz.

Nicht: „Am 15. März beginnt Naturschutz und am 15. Juni hört er auf.“

Sondern: Wo brüten die Tiere tatsächlich? Welche Bereiche müssen geschützt werden? Welche Flächen können weiterhin bewirtschaftet werden? Können Nester markiert, Teilflächen ausgespart oder Bewirtschaftungszeiten angepasst werden?

Moderne Kartierung, fachliche Begleitung und die Erfahrung der Landwirte können hier gemeinsam wesentlich mehr erreichen als ein pauschales Verbot.

Erst wissen – dann entscheiden

Dazu gehört eine weitere Selbstverständlichkeit: Entscheidungen müssen auf aktuellen Daten beruhen.

Der noch geltende Landschaftsrahmenplan des Landkreises Osterholz stammt aus dem Jahr 2001.

Nach § 10 Bundesnaturschutzgesetz sollen Landschaftsrahmenpläne spätestens alle zehn Jahre fortgeschrieben werden. Tatsächlich begann die Fortschreibung in Osterholz erst 2025. Für 2025 und 2026 findet nun eine kreisweite neue Biotopkartierung statt. Der Biotopverbund soll vorgezogen bis Ende 2026 erarbeitet werden, damit er in die neue Regionalplanung einfließen kann.

Nach einem Vierteljahrhundert ist diese Aktualisierung dringend notwendig.

Meine Reihenfolge lautet deshalb:

Erfassen. Bewerten. Betroffene beteiligen. Ziele festlegen. Folgen berechnen. Dann entscheiden.

Nicht umgekehrt.

Neue Einschränkungen landwirtschaftlicher Nutzung sollten nicht leichtfertig auf jahrzehntealten Grundlagen aufgebaut werden.

Eigentum bleibt Eigentum

Ein weiterer Punkt ist für mich unverhandelbar.

Landwirtschaftliche Flächen sind kein beliebig verfügbares Gemeingut.

Sie gehören Familien, Betrieben und Eigentümern. Teilweise werden sie seit Generationen bewirtschaftet. Sie sichern Einkommen, Altersversorgung, Arbeitsplätze und oftmals die Zukunft eines ganzen Hofes.

Naturschutz darf deshalb nicht zu einer schleichenden wirtschaftlichen Entwertung privaten Eigentums führen.

Wer die Nutzung eines Grundstücks im Interesse der Allgemeinheit wesentlich einschränkt, muss die wirtschaftlichen Folgen ernst nehmen.

Das bedeutet für mich:

Kooperation vor Zwang. Freiwilligkeit vor Verordnung. Faire Vergütung statt kostenlos bestellter Leistungen.

Wer Naturschutz bestellt, muss ihn bezahlen

Ein Landwirt produziert nicht nur Milch, Fleisch, Getreide oder Futter.

Er kann auch gesellschaftlich gewünschte Leistungen erbringen: Lebensraum für Wiesenvögel, Blühflächen, extensive Wiesen, Gewässerrandstreifen, gepflegte Wallhecken, Wasserretention oder Moorbodenschutz.

Dann müssen wir diese Leistungen aber auch als das behandeln, was sie sind:

eine Leistung.

Niedersachsen fördert bereits unterschiedliche Agrarumweltmaßnahmen, unter anderem Blüh- und Schonstreifen, Hecken, Grünlandbewirtschaftung, besondere Biotope, Gastvögel sowie moorschonende Bewirtschaftung.

Das Prinzip ist richtig.

Ich wünsche mir aber langfristigere, einfachere und verlässlichere Modelle.

Ein Landwirt kann keinen Betrieb für zehn oder zwanzig Jahre planen, wenn sich Förderbedingungen ständig ändern.

Moore: Erst Perspektive schaffen, dann Wasserstände verändern

Gerade für Osterholz wird das Thema Moor von enormer Bedeutung sein.

Der Landkreis bezeichnet sich selbst als den niedersächsischen Landkreis mit dem höchsten Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen auf Moorböden. Im sogenannten LivingLab Teufelsmoor werden deshalb neue Möglichkeiten nasser Moorbewirtschaftung untersucht. Das Projekt wird mit 10,7 Millionen Euro Bundesmitteln unterstützt.

Gestartet wurde auf rund 100 Hektar Grünland im Naturschutzgebiet Hammeniederung. Später soll das Projekt auf insgesamt etwa 200 Hektar erweitert werden. Untersucht wird unter anderem, ob der Aufwuchs nasser Flächen für Papier, Baustoffe, Pappe oder Faserprodukte wirtschaftlich genutzt werden kann.

Forschung und Modellversuche halte ich ausdrücklich für richtig.

Aber wir müssen auch die unangenehme Wahrheit aussprechen:

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen kommt bei ihren Untersuchungen zur Moorbewirtschaftung zu dem Ergebnis, dass es insbesondere für Milchviehbetriebe derzeit noch keine marktreifen Alternativen gibt, mit denen vergleichbare Erlöse erzielt werden können. Sie fordert deshalb langfristige Planungssicherheit für die betroffenen Betriebe.

Genau deshalb darf die Reihenfolge nicht lauten:

erst vernässen – dann überlegen, wie der Landwirt weiterlebt.

Sondern:

erst hydrologisch prüfen, dann wirtschaftliche Nutzung entwickeln, Abnehmer finden, Investitionen und Einkommensverluste absichern und anschließend gemeinsam mit Eigentümern und Bewirtschaftern handeln.

Die neue Bundesförderung für Paludikultur und Wiedervernässung zeigt übrigens, dass diese wirtschaftliche Frage inzwischen erkannt wurde. Bis Ende 2029 stehen bundesweit rund 1,75 Milliarden Euro zur Verfügung; gefördert werden unter anderem Beratung, Wert- und Ertragsverluste sowie Spezialtechnik für wiedervernässte Flächen. Entscheidend ist: Die Umstellung ist ausdrücklich als freiwillig angelegt.

Genau dieses Prinzip unterstütze ich.

Biotope intelligent verbinden statt Fläche sammeln

Auch beim Biotopverbund können wir klüger werden.

Niedersachsen strebt einen Biotopverbund auf 15 Prozent der Landesfläche beziehungsweise zehn Prozent der Offenlandfläche an. Dabei nennt das Land ausdrücklich Hecken, Feldgehölze, Baumreihen, Uferbereiche und Blühstreifen als mögliche Verbindungselemente.

Das ist ein wichtiger Punkt.

Wir müssen nicht zwangsläufig immer größere zusammenhängende landwirtschaftliche Flächen aus der Produktion nehmen.

Wir können vorhandene Strukturen intelligent vernetzen:

Wallhecken, Feldraine, Gräben, Kleingewässer, Gewässerrandstreifen, Blühflächen, Gehölze und bestehende Schutzgebiete.

Gerade unsere Wallhecken zeigen, wie Landwirtschaft und Naturschutz zusammengehören können. Der Landkreis hat die Kartierung wichtiger Wallheckengebiete 2026 abgeschlossen. Wallhecken bieten Lebensräume und Wanderkorridore, schützen zugleich vor Wind und Erosion, reduzieren Verdunstung und können sogar zur natürlichen Schädlingsregulierung beitragen.

Das ist für mich beispielhafter Naturschutz:

ökologische Wirkung und praktischer Nutzen zusammenbringen.

Kompensation bündeln statt Landwirtschaft zerstückeln

Auch Ausgleichsmaßnahmen sollten wir intelligenter organisieren.

Grasberg hat bereits vor Jahren mit einem Kompensationsflächenpool einen interessanten Weg gewählt: Ausgleichsmaßnahmen werden dort gezielt an der Wörpe gebündelt und mit vorhandenen Renaturierungsmaßnahmen verbunden.

Diesen Gedanken sollten wir kreisweit weiterentwickeln.

Statt an zahllosen Stellen kleine landwirtschaftliche Flächen aus der Nutzung zu nehmen und Betriebe immer weiter zu zerstückeln, können größere ökologische Schwerpunkte entlang von Gewässern, bestehenden Schutzgebieten und Biotopachsen einen erheblich höheren Nutzen bringen.

Nicht möglichst viel Kompensationsfläche – sondern möglichst viel Kompensationswirkung.

Und es müssen für alle dieselben Maßstäbe gelten

Ein glaubwürdiger Naturschutz darf nicht danach unterscheiden, wer eine Fläche beansprucht.

Wenn Boden, Wasserhaushalt, Landschaftsbild, Brutvögel oder andere Arten beim landwirtschaftlichen Betrieb wichtige Schutzgüter sind, dann müssen sie bei Straßen, Gewerbegebieten und Energieprojekten genauso ernst genommen werden.

Der Landkreis Osterholz muss nach derzeitiger Rechtslage bis Ende 2027 mindestens 0,92 Prozent seiner Fläche für Windenergie ausweisen, bis Ende 2032 sind 1,18 Prozent vorgesehen. Der Landkreis strebt an, bereits bis Ende 2027 die 1,18 Prozent zu erreichen.

Ich bin deshalb für einen einfachen Grundsatz:

Gleiche naturschutzfachliche Maßstäbe für alle Vorhaben.

Naturschutz verliert Glaubwürdigkeit, wenn ein Eingriff beim einzelnen Landwirt als unvertretbar gilt, bei einem großen politischen Projekt aber plötzlich relativiert wird.

Der Landwirt ist nicht das Problem – er ist Teil der Lösung

Unsere Landschaft ist keine unberührte Wildnis.

Sie ist in großen Teilen eine Kulturlandschaft, die über Generationen durch Landwirtschaft entstanden ist.

Wiesen müssen gepflegt werden. Hecken müssen fachgerecht erhalten werden. Gräben und Wasserstände müssen bewirtschaftet werden. Offenlandarten brauchen Offenland.

Deshalb dürfen wir Landwirte nicht erst informieren, wenn Gutachten geschrieben und Entscheidungen praktisch gefallen sind.

Sie gehören von Anfang an an den Tisch.

Nicht aus Höflichkeit.

Sondern weil ihr Wissen gebraucht wird.

Der Bauer kennt seine Fläche oftmals besser als jeder externe Gutachter: jede Senke, jeden Graben, jeden nassen Fleck und häufig auch die Tiere, die dort Jahr für Jahr auftreten.

Wissenschaftliches Wissen und praktische Erfahrung gegeneinander auszuspielen wäre töricht.

Wir brauchen beides.

Mein Osterholzer Weg

Ich möchte einen Naturschutz, über den wir nach einigen Jahren nicht sagen:

Wir haben mehr Verordnungen, mehr Formulare und mehr farbige Flächen auf Karten geschaffen.

Sondern:

Dort brütet der Kiebitz wieder.

Dort hat sich der Bestand des Brachvogels erholt.

Dort ist ein Gewässer sauberer geworden.

Dort verbindet eine Wallhecke zwei Lebensräume.

Dort funktioniert Moorbodenschutz – und der landwirtschaftliche Betrieb existiert weiterhin.

Das wäre für mich erfolgreicher Naturschutz.

Denn Natur lässt sich nicht dauerhaft gegen die Menschen schützen, die mit ihr leben und arbeiten.

Wir müssen die Landwirte wieder als Partner begreifen – mit ihrer Erfahrung, ihrer Verantwortung und ihrem Eigentum.

Nicht MEHR Naturschutz – sondern BESSEREN Naturschutz.

Pragmatismus statt Ideologie.
Kooperation statt Bevormundung.
Wirkung statt Symbolpolitik.
Freiwilligkeit statt schleichender Enteignung.
Faire Bezahlung statt kostenlos bestellter Leistungen.
Und gleiche Maßstäbe für alle.

NATUR SCHÜTZEN. LANDWIRTSCHAFT ERHALTEN.

Claus Tietjen
Landwirt · Landratskandidat · Wegbereiter

Quellenbasis

Landkreis Osterholz: Natura-2000-Gebiete und Schutzgebiete.
Landkreis Osterholz: Fortschreibung Landschaftsrahmenplan und Biotopkartierung 2025/2026.
Landkreis Osterholz: Unterwesermarsch und Kooperationsklausel.
Landkreis Osterholz/Landwirtschaftskammer Niedersachsen: LivingLab Teufelsmoor.
Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Projekt „Moornutzung im Wandel“.
Niedersächsisches Umweltministerium: Biotopverbund und Niedersächsischer Weg.
Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium: Förderinstrumente Moorbodenschutz und Agrarumweltmaßnahmen.
Landkreis Osterholz: Teilprogramm Windenergie.

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